Sicherheitshinweise zu unserem Dreibaum
Auszug aus dem Herstellerkatalog:
"Generell hat jeder (...) die persönliche Schutzausrüstung (...) vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreie Funktion zu prüfen. Der Unternehmer hat gemäß BGR 198 Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal Jährlich auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen. Sachkundig ist in der Regel der Hersteller der PSA (...)."
Im Rahmen dieser Erfordernisse kümmern wir uns sehr gerne um Ihre persönliche Schutzausrüstung, und sorgen für Sie innerhalb weniger Tage für die fristgerechte Überprüfung und Dokumentation Ihrer PSA.